
Hebammenhilfe - das steht Ihnen zu!
Die Zuständigkeit der Hebamme erstreckt sich von der Feststellung der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Sie können zu jedem Zeitpunkt
mit mir in Verbindung treten und mich um Rat fragen.
Inhalte meiner Arbeit können zum Beispiel sein:
- Schwangerenvorsorge mit Aufklärung und Beratung zu den einzelnen Routineuntersuchungen
- Informationen zu den schwangerschaftsbedingten Veränderungen
- Schwangerenberatung und Hilfe bei Beschwerden
- Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft
- Partnerschaft und Sexualität
- Vorbereitung für das Kind
- Geburtsvorbereitung
- Soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt

